Erste Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB", Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weilheim i.OB - vom 29.02.2008
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1, Art. 86 Nr. 2 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
§ 1
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB", Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weilheim i.OB vom 23.11.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 23/2007), wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat oder bei berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis."
2. 5 Abs. 4 Satz 3 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:
„Beamte und leitende oder hauptberufliche Beschäftigte des Kommunalunternehmens,"
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, den 29.02.2008
Markus Loth
1. Bürgermeister