verbindliche Planung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.11.2014 eine 16. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für eine gemischte Baufläche im Bereich Marnbach-Ost gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2017 nochmals bestätigt.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 16.01.2018 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 25.01.2018 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 29.03.2018, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 267, ohne Einschränkung gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmig. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 09 vom 20.04.2018 bekannt gemacht.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für die Gebiete „Marnbach Ost“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

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