BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.07.2016 eine 20. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für die Sonderbauflächen „Gmünder-Anwesen“ und „Gut Dietlhofen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die in den beiliegend abgedruckten Lageplänen vom 31.08.2016 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF)

der Fl.Nrn. 1429 TF, 1430, 1431/2 TF und 6518, Gemarkung Weilheim, für den Bereich „Gmünder-Anwesen“

und der Fl.Nrn. 736, 737, 738, 740, 741, 742, 743, 743/2, 744 TF, 752 TF, 756 TF, 756/1 TF, 757 TF, 760 TF, 761 TF, 762 TF und 763 TF, Gemarkung Unterhausen, für den Bereich „Gut Dietlhofen“.

Im Bereich „Gmünder-Anwesen“ wird unter geringfügiger Aufweitung des Umgriffes der Sonderbaufläche der Nutzungszweck dieser Sonderbaufläche um eine sozial landwirtschaftliche Nutzung erweitert.

Im Bereich „Gut Dietlhofen“ wird der Umgriff der Sonderbaufläche um bisher im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellten Grundstücke erweitert und der Nutzungszweck das Sonderbaufläche „SO – Gutshof mit therapeutischer Kinder- und Jugend-Erholungseinrichtung, Begegnungszentrum und Seminarbetrieb“ neu definiert.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB befasste sich nun in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2016 nach entsprechenden Vorberatungen durch den Bauausschuss mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden.

Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Ein Änderungsbedarf zur Planung und Begründung ergab sich hieraus nicht.

Der Bauleitplan, die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit

vom 12.12.2016 mit 16.01.2017

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern „Tiere und Pflanzen“, „Boden, Wasser, Klima/Luft“, „Landschaftsbild“, „Kultur-/Sachgüter“ „Mensch“ vor.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese werden bis spätestens 16.01.2017 erbeten.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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