BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 18.07.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Holzhofring“ für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1022/3, Gemarkung Weilheim, bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan für die Grundstücke Baugrenzen für das bestehende Gebäude fest. Das Bestandsgebäude schöpft diese Baugrenzen weitgehend aus.

Nun soll für eine mit der Nutzung des Bestandsgebäudes verbundene gewerbliche Nutzung ein zusätzlicher, durch Baugrenzen definierter überbaubarer Bereich auf dem Grundstück festgesetzt werden, um ein eingeschossiges Lagergebäude mit 75 m² Grundfläche errichten zu können. Im Zuge dieser Bebauungsplanänderung wird weiter für die bereits bestehende östliche Garage auf dem Grundstück ein Bauraum ausgewiesen. Die sich bereits aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der ursprünglichen Fassung ergebende zusätzliche Bepflanzung des Grundstückes wird visualisiert.

Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, bei der durch städtebaulich vertretbare Neuordnung der bebaubaren Grundstücksbereiche eine geordnete Nachverdichtung ermöglicht wird.

Die von der Bebauungsplanänderung umfasste Fläche unterschreitet deutlich die Flächenbegrenzung des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Bei den zugelassenen Bebauungen handelt es sich um kein UVP-pflichtiges Vorhaben und sie lassen keine Beeinträchtigungen von FFH- oder von europäischen Vogelschutzgebieten erwarten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Das beschleunigte Verfahren führt zur entsprechenden Anwendung des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB). Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.04.2018 mit 18.05.2018 öffentlich aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.05.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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