Laut der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung (BayIfSMV) vom 05. Mai 2020 gilt nun ab kommenden Montag, 11.05.2020, für Verkaufsstellen auf Märkten eine Maskenpflicht für Verkaufspersonal, Kunden und Begleitpersonen - siehe Paragraf (§) 12 Absatz 1, Satz 3 BayIfSMV.
Die Stadt Weilheim bittet daher neben den Fieranten auch die Kunden der Wochenmärkte am Dienstag und Freitag, der Maskenpflicht ausnahmslos nachzukommen.
Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, bei ihrem Einkauf auf einen ausreichenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten und die empfohlenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen des Gesundheitsministeriums zu berücksichtigen.