Nachdem in den benachbarten Landkreisen Starnberg und Landsberg bereits im Januar der Erreger der Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, besteht auch für das Geflügel in unserem Landkreis ein hohes Infektionsrisiko.
Deshalb gilt ab dem 10. März 2021 für alle Geflügelarten im Landkreis Weilheim-Schongau eine Stallpflicht. Das Landratsamt Weilheim-Schongau informiert auf seiner Webseite über die Einzelheiten.
Eine Ansteckung der Menschen ist bisher nicht bekannt, jedoch soll ein enger Kontakt zu kranken oder die Berührung von toten Geflügel oder Wildvögeln vermieden werden.