Alle 34 Minuten wird ein Mitbürger oder eine Mitbürgerin Opfer von Trickbetrug - zum Beispiel dem Enkeltrick, falsche Polizeibeamte oder falsche Staatsanwälte.

Wie können Sie sich und Ihr Vermögen vor Betrug am Telefon schützen? Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bittet deshalb um besondere Vorsicht und um umgehende Kontaktaufnahme im Verdachtsfall. Diesen erkennen Sie daran, dass Sie in Zusammenhang mit einem Anruf eine der folgenden Fragen mit "Ja" beantworten:

1. Wurden Sie angerufen und sollen Sie einen hohen Geldbetrag abheben oder Ihre Wertgegenstände aus dem Schließfach holen, etwa

  • weil Sie eine  "verwandte Person" am  Telefon um finanzielle Hilfe bat?
  • weil Sie die "Polizei / Kriminalpolizei" am Telefon dazu aufgefordert hat?
  • weil Sie ein "Richter / Staatsanwalt" am Telefon dazu aufgefordert hat?

2. Benötigt die Person am Telefon sofort Ihr Geld oder Ihre Wertgegenstände?

3. Kann die Person am Telefon Ihr Geld oder Ihre Wertgegenstände nicht persönlich abholen?

4. Hat Sie die Person zur Geheimhaltung aufgefordert? Sollen Sie mit niemanden darüber sprechen, auch nicht mit Bankmitarbeiter:innen?

Sprechen Sie vor der Geld-Abhebung oder dem Abholen der Wertgegenstände unbedingt mit den Bankangestellten und der Polizei (Notruf-Telefonnummer: 110)

Im Anhang finden Sie weitere Informationen auf dem Flyer zur Aktion und ein Plakat (jeweils im PDF-Format)

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Öffnungszeiten Rathaus

Vormittag

Montag bis Freitag
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Nachmittag

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Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

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