Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz laufen mit Ablauf des 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen (16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.
Das Rathaus öffnet demnach ab dem 04.04.2022 für den regulären Publikumsverkehr.
Es gelten die bekannten Öffnungszeiten:
Vormittag: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Nachmittag: Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die aktuell sehr hohen Fallzahlen (Inzidenz Landkreis Weilheim-Schongau am 01.04.22: 2.234,6) im Zuge der Omikron-Welle zeigen deutlich, dass die Gefahr noch nicht gebannt ist.
Wir schließen uns daher der ausdrücklichen Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an und halten bis auf weiteres an nachfolgenden Schutzmaßnahmen fest:
- Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Meter
- Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) im Gebäude auf Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie überall da, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.