verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 27.06.2013 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich des Prälatenweges II“ eingeleitet.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.05.2014 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 06.11.2014 festgestellt.

Mit Bescheid vom 02.02.2015, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 241, hat das Landratsamt Weilheim-Schongau diese 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 4 vom 20.02.2015 bekannt gemacht.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Östlich des Prälatenweges II“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.