Weitere Informationen finden Sie in Anhang als PDF zum Download.
Die 1. - 7. Änderung des Bebauungsplanes ist nicht rechtsverbindlich.
Den Bebauungsplan sowie die 8. bis 13. Änderung können Sie auch im Stadtbauamt einsehen.
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Die 1. - 7. Änderung des Bebauungsplanes ist nicht rechtsverbindlich.
Den Bebauungsplan sowie die 8. bis 13. Änderung können Sie auch im Stadtbauamt einsehen.