Wir möchten alle Bauherren, die im Gemeindegebiet der Stadt Weilheim i.OB einen Bauantrag einreichen möchten, auf die nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) notwendigen Unterlagen hinweisen (dies gilt auch für sog. „Freistellungsverfahren"):

  • Bauplanmappen und Bauantragsformulare - 3-fach - (sind im Buchhandel erhältlich) mit Unterschriften des Bauherren, des Entwurfsverfassers und ggf. des Grundstückseigentümers (wenn nicht gleichzeitig Bauherr). Zusätzlich sind die Bauantragsformulare auch als Download beim Staatsministerium des Inneren erhältlich.
  • Amtlicher Lageplan (im Original) im Maßstab 1:1000, nicht älter als ein halbes Jahr (beim Vermessungsamt, Hofstraße 21, erhältlich)
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 (4-fach), erstellt als Kopie vom amtlichen Lageplan mit folgenden Eintragungen:
    a) Maßstab und Lage des Baugrundstückes zur Himmelsrichtung
    b) die Flurnummern und die Eigentümer des Baugrundstückes und aller Nachbargrundstücke (einschließlich Punktnachbarn)
    c) alle vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken
    d) die geplante bauliche Anlage mit Einzeichnung der erforderlichen Abstandsflächen sowie Angabe der Maße zwischen Gebäude und Nachbargrenze
    e) die Unterschriften von Bauherrn, Entwurfsverfasser und aller Nachbarn
  • Baubeschreibung (3-fach) nach Formblatt (im Bauantrag enthalten)
  • Erhebungsbogen für Baugenehmigung bzw. Bauabgang (im Bauantrag enthalten)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (3-fach), auf denen darzustellen sind:
    a) Grundrisse aller Geschosse einschließlich nutzbarem Dachraum, mit Raumbezeichnung und Grundfläche
    b) Schnitte mit Geschoßhöhen, lichten Raumhöhen, Verlauf von Treppen oder Rampen mit Steigungsverhältnissen
    c) alle Ansichten und bei Kommunbebauung den Anschnitt des Nachbargebäudes
    d) Anschnitt des vorhandenen und künftigen Geländes in den Ansichten und Schnitten
    e) Unterschriften von Bauherrn, Entwurfsverfasser und aller Nachbarn auf allen Bauzeichnungen und Lageplänen
  • Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung nach §§ 42 - 44 der 2. Berechnungsverordnung, Berechnung der überbauten Fläche, des umbauten Raumes nach DIN 277 und der Baukosten
  • Berechnung der Grundflächen-, Geschoßflächen- und Baumassenzahl

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Sachbearbeiter im Stadtbauamt (Herr Sperer, Telefonnummer 0881 682-4202, Frau Feierabend, Telefonnummer 0881 682-4203 und Herr Kirchmayer, Telefonnummer 0881 682-4201) gerne.

Ihr Stadtbauamt Weilheim i.OB