Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 13.01.2003 die Grenzregelung für das Gebiet "Holzhofring" entsprechend dem Grenzregelungs-Verände-rungsnachweis Nr. 3901, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff. BauGB beschlossen.

Für die Neuordnung der Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte (§ 80 Abs. 2 BauGB) ergeht folgende Regelung:

a.) Flurstück 1101/13 ist unbelastet.

b.) Die bisher an Flurstück 1105 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105 neu zu übertragen.

c.) Die bisher an Flurstück 1105/4 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/4 neu zu übertragen.

d.) Die bisher an Flurstück 1105/6 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/6 neu zu übertragen.

e.) Die bisher an Flurstück 1105/5 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/5 neu zu übertragen.

f.) Die bisher an Flurstück 1105/9 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/9 neu zu übertragen.

g.) Die bisher an Flurstück 1105/10 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/10 neu zu übertragen.

h.) Die bisher an Flurstück 1105/8 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/8 neu zu übertragen.

i.) Die bisher an Flurstück 1105/12 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/12 neu zu übertragen.

j.) Die bisher an Flurstück 1105/18 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/18 neu zu übertragen.

Ein Wertausgleich für etwaige Mehr- oder Minderflächen wurde gemäß § 81 BauGB zu einem Preis von 120,15 €/m² (235,-- DM/m²) festgesetzt. Die Grenzregelung für das Gebiet "Holzhofring" ist am 10.03.2003 für alle beteiligten Grund-stücke unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteil-ten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamts und des Liegenschaftskatasters wird bei den zu-ständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an