Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 18.05.2000 dieAufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Schießstattweg / Schützenstraße / Am Öferl und Bahnlinie München-Garmisch-Partenkirchen", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde bereits eingeleitet. Nach dem sich zwischenzeitlich einige "auf das gesamte Gebiet auswirkende" Änderungen ergeben haben, beschloß der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.03.2003 das Verfahren erneut einzuleiten. Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 08.05.2000 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt: Fl.Nr. 891, 893, 894, 894/1, 894/2, 897, 898, 2878/2, 2878/7 und 2878/9, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 15.05.2003, 19.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Stock) eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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