Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 10.04.2003 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Narbonner Ring / Zotzenmühlweg", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 31.03.2003 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen: Fl.Nrn. 2151-Tfl., 2152, 2152/2, 2152/11, 2152/12, 2153, 2153/1, 2153/2, 2154, 2154/2 und 2155/1, Gemarkung Weilheim i.OB.

Die Grundstücke werden als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 26.06.2003, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an