In seiner Sitzung am 15.11.2004 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Östlich des Prälatenweges" im Rahmen einer vereinfachten Änderung dahingehend zu ergänzen, dass Pergolen und Wintergärten über die bisher max. festgelegte Grundfläche hinaus angebaut werden dürfen. Ziffer 3.1 des Bebauungsplanes soll daher folgende neue Fassung erhalten:

"Die gesamtzulässige Grundfläche für bauliche Anlagen (Hauptgebäude) beträgt max. 150 m². Bei Doppelhäuser je Haushälfte max. 75 m². Über diese Grundfläche hinaus ist ein eingeschossiger Anbau (Wandhöhe traufseitig max. 2,40 m) wie überdachte Pergola oder Wintergarten in leichter Holz-Glas- oder Metall-Glas-Konstruktion bis zu einer max. Grundfläche von 20 m² bei Einzelhäusern und max. 10 m² bei Doppelhaushälften zulässig."

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im vereinfachten Verfahren abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB). Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.02.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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