Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. August 2004 die Zulassung in Deutschland für die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Dichlobenil" widerrufen, weil eine weitere Verunreinigung des Grundwassers mit diesem Wirkstoff nicht auszuschließen ist.

In zahlreichen Trinkwassergewinnungsgebieten in Bayern wurde dieser Wirkstoff bereits gefunden. Aus diesem Grund werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, alle Gartenbaubetriebe und alle Haus- und Kleingärtner in Bayern, die eines oder mehrere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Dichlobenil" zu Hause oder in ihrem Lagerbestand haben, dazu verpflichtet, diese Mittel bis spätestens 28. Januar 2005 ausschließlich an einen Handelsbetrieb zurückzugeben. Die Rückgabeverpflichtung gilt für folgende Pflanzenschutzmittel:

  • "Casoron G" Zul.Nr 1740-00
  • "COMPO Gartenunkraut-Vernichter" Zul.Nr 1740-64
  • "Prefix G Neu" Zul.Nr 1740-67
  • "RA-4000-Granulat" Zul.Nr 1740-69
  • "Unkrautfrei Ektorex G" Zul.Nr 1740-68
  • "Unkraut-Stop Herbenta G" Zul.Nr 1740-71
  • "Ustinex-CN-Streumittel" Zul.Nr 1740-65
  • "Vinuran" Zulassungsnummer 1740-66

Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf noch verschlossene und bereits angebrochene Packungen. Die Handelsbetriebe müssen die Mittel von allen Anwendern in Bayern zurücknehmen und für eine umfassende Rückgabe an die Hersteller sorgen. Schauen Sie umgehend in Ihrem Pflanzenschutzmittellager nach solchen Mitteln und geben Sie diese sofort beim nächsten Handelsbetrieb ab. Zögern Sie nicht; Sie dürfen vorhandene Restmengen nicht mehr verwenden oder aufbrauchen. Mit dem Widerruf der Zulassung ist ein vollständiges Anwendungsverbot verbunden. Ordnungswidrig nach § 40 PflSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Anordnung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50000 Euro geahndet werden.

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