Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 25.11.2004 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Weilheim Süd - Ost" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 23.06.2005 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.06.2005.

Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 12.08.2005 bis 15.09.2005 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Nachdem es sich um ein bereits bebautes Gebiet handelt, wurden keine gravierenden umweltrechtlichen Belange vorgebracht. Die einzelnen Stellungnahmen können den Verfahrensunterlagen entnommen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann erneut Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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