In seiner Sitzung am 18.07.2005 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Pütrichstraße / Krumpperstraße / Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 2871/5 und 2871/13, Pütrichstraße 21, zu ändern.

Auf Grund der ehemaligen Tankstelle auf Fl.Nr. 2871/13 wurde im Bebauungsplan hauptsächlich für dieses Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche aufgenommen, da damit zu rechnen war, dass bei Abbruch der Tankstelle Bodenverunreinigungen zutage treten. Die Tankstelle ist bereits seit einigen Jahren abgebrochen, wobei das Erdreich untersucht und kontaminierte Stellen beseitigt wurden. Die Grundstückseigentümerin wies nun über Gutachten nach, dass die Fläche frei von Altlasten ist.

Die Altlastenverdachtsfläche ist daher aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Gebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.09.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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