In seiner Sitzung am 19.09.2005 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet "Dorfgebiet Unterhausen" zu ändern. Kerndaten dieser Änderung ist die Zulassung eines eingeschossigen Anbaues je Wohneinheit (Wandhöhe traufseitig max. 2,40 m gemessen von OK Fertigfußboden bis Schnittkannte der Außenwand mit der Dachaußenhaut) in Form von überdachten Pergolen oder verglasten Wirtergärten in leichter Holz-Glas- oder Metall-Glas-Konstruktion mit einer maximalen Grundfläche von 18 m² und einer Tiefe von max. 3,0 m über die Baugrenze hinaus zulässig. Die Abstandsflächen nach BayBO sind einzuhalten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.12.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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