In seiner Sitzung am 17.10.2005 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Östlich des Prälatenweges" bezüglich des Materials der Zäune und Einfriedungen zu ändern.

Auf Antrag eines Grundeigentümers sollen statt dem bisher lediglich zugelassenen hinterpflanzten Maschendrahtzaun nun Einfriedungen und Zäune jeglichen Materials zugelassen werden. Die Höhe der Einfriedung wurde jedoch mit bisher max. 1,00 m und ohne Sockel beibehalten. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.01.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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