Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 19.09.2005 die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Am Hardtfeld" entsprechend dem Fortführungsnachweis Nr. 4113, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 80 ff BauGB beschlossen.

Betroffen sind sowohl Straßenflächen der Stadt Weilheim i.OB (Am Hardtfeld) als auch Flächen der privaten Anlieger. Ein Wertausgleich für Mehr- oder Minderflächen ist zum Preis von 189,00 €/qm festgesetzt. Die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Am Hardtfeld" ist nun mit Ablauf von einem Monat nach Zustellung des Umlegungsbeschlusses an die Eigentümer zum 12.12.2005 für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an