BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat nach Vorberatung durch den zuständigen Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2014 beschlossen die Außenbereichssatzung für das Gebiet „Tankenrainer Straße“, aus dem Jahr 2007, in Bezug auf die Anpassung städtebaulicher und gestalterischer Festlegungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

Für Neu- und Anbauten wird künftig eine Grundfläche von max. 140 m² festgelegt. Die Giebelbreite darf maximal 10 m betragen. Die Dachneigung wird entsprechend den umliegenden Bestandsgebäuden mit 20° - 35° festgesetzt. Dachgauben sind bei einer Dachneigung von 35° als stehende Gauben mit maximal 1,80 m Breite (inkl. Wärmedämmung) zulässig. Die Summe der Gauben darf 45% der Trauflänge des Hauptgebäudes nicht überschreiten. Negative Gauben oder Dacheinschnitte sind nicht zulässig.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Änderung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.
Der Geltungsbereich erfasst die am südlichen Ortsrand der Tankenrainer Straße gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 3392/2, 3393/1-Teilfläche, 3393/2, 3393/4 und 3398/2, Gemarkung Weilheim i.OB und ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 08.12.2006.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 14.03.2014 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungssatzung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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