BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.07.2014 eine 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 für Wohnbauflächen „Am Hardtfeld II“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB vom 29.02.2012 wird für die Erweiterung des Baugebietes „Am Hardtfeld II“, östlich des Narbonner Ring, wie folgt geändert:

Die im Flächennutzungsplan bislang als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen, Fl.Nrn. 2280, 2281/2, 2282, 2282/1-Teilfläche, 2283 und 2283/1, 2283/2-Teilfläche, 2283/3, 2284-Teilfläche Gemarkung Weilheim i.OB, sollen künftig im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grün- und Ausgleichsflächen dargestellt werden.

In Abänderung der bisherigen Planung wurde die neu dargestellte Wohnbaufläche auf dem Flurstück 2284-Teilfläche der Gemarkung Weilheim nach Norden hin erweitert.

Die Fl.Nr. 2280/3-Teilfläche, Narbonner Ring, bleibt bei der Änderung des Flächennutzungsplanes als öffentliche Verkehrsfläche im Bestand erhalten. Die im Geltungsbereich der Änderung gelegene Fl.Nr. 2235-Teilfläche, bisher öffentlicher Feld- und Waldweg, wird zum öffentlichen Erschließungsweg.

Gleichzeitig mit der Erweiterung des Baugebietes nach Norden hin, wird die bisher im Flächennutzungsplan als künftige Wohnbaufläche ausgewiesene Teilfläche der Flurnummer 2151, Gemarkung Weilheim i.OB, aus den Bauflächen herausgenommen. Sie wird gemäß ihrem derzeitigen Bestand wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Der neue Geltungsbereich der Änderung sowie der betroffenen Grundstücke ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 01.07.2014, geändert am 17.12.2014.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die erneute Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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