In seiner Sitzung am 29.07.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Nördlich der Moosstraße“, Gemarkung Weilheim i.OB, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 3091-Tf und 3092-Tf, Gemarkung Weilheim i.OB und ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 20.07.2010.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 10.09.2010 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an