Der Stadtbach Weilheim wird seit alters her für den Betrieb von Mühlen aller Art genutzt. So wurde die jetzt „Stadtmühle“ genannte Anlage beim Preisinger-Anwesen bereits im Jahr 1517 als Habacher Mühle erwähnt.

Mit Genehmigung vom 02.12.1983 wurde der Stadtbach von der Bärenmühle bis zum Rathausplatz ausgebaut. Das Wasserrad der Preisinger-Mühle wurde dabei zur Erinnerung und Belebung des Stadtbildes erhalten.

Die bestehende Benutzungsanlage besteht aus folgenden wesentlichen Bestandteilen:

  • Stauanlage im Stadtbach mit Ober- und Unterwasser, Stahlschütz im Handbetrieb und Rechen,
  • Leerschuss mit Schieber und Rechen,
  • dem mittelschlächtigen Wasserrad, Höhe: 5,00 m, Breite: 1,00 m.

Die Stadtwerke Weilheim i. OB Energie GmbH beabsichtigt nunmehr, das vorhandene Stauwerk zur Energiegewinnung zu nutzen und hat hierfür eine wasserrechtliche Bewilligung beantragt.

Nach den Antragsunterlagen sind nachstehende wesentliche Änderungen an der vorhandenen Einrichtung geplant:

  • Aufstau des Stadtbaches vor dem Wasserrad auf 565,50 m ü.N.N (Stauziel),
  • Einbau eines oberwasserstandsabhängigen, sich automatisch regelnden Schiebers in den Leerschuss,
  • Umrüstung des Wasserrades für den Generatoranschluss,
  • Aufstellung von Generator, Schaltkasten etc. in schallisolierter Einhausung.

Ansonsten soll die Stauanlage unverändert beibehalten bleiben.

Weitere Angaben können den eingereichten Antragsunterlagen entnommen werden.

Das Vorhaben lässt nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten; auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung konnte deshalb verzichtet werden.

Die Feststellung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss bekannt gegeben werden, was hiermit erfolgt. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gemacht, dass

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, vom 29. Juni 2015 bis einschließlich 31. Juli 2015 im Rathaus der Stadt Weilheim (Stadtbauamt) Admiral-Hipper-Str. 20, 82362 Weilheim und im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, Münzstr. 33, 86956 Schongau, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt sind,
  2. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der unter Nr. 1 genannten Verwaltungen vorzubringen sind,
  3. bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
  4. durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen nicht erstattet werden und
  5. die Personen die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Schongau, 02. Juni 2015
Landratsamt Weilheim-Schongau

L. Messerschmid

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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