BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 02.10.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Nelkenstraße / Rosenstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 26 am 20.10.2014 bekannt gemacht.In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22.04.2015 konnte nun dem zwischenzeitlich vorliegenden Planentwurf für den Bebauungsplan zugestimmt werden.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 31.07.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am

Dienstag, 30.06.2015, um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird.

Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird der konkrete Entwurf des künftigen Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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