BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 12.05.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Geisenhofergelände“ im Bereich des Grundstückes F.Nr. 2827, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 55, zu ändern. In seiner Sitzung am 20.10.2015 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB nun den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2015 gebilligt. Das Änderungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB eingeleitet.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 30.09.2015 werden folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Änderungsbereich: Fl.Nr. 2827, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet bleibt – wie bisher - als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Mit der Änderung soll die bauliche Ausnutzung des Grundstückes neu geordnet werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt, durch den ursprünglichen Bebauungsplan bereits umfangreiches Baurecht besteht, welches nicht wesentlich geändert wird, und keine Umweltprüfung erforderlich ist, wird das Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB) wird daher abgesehen. Die Fachbehörden und die Öffentlichkeit werden hiermit gleichzeitig unterrichtet.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 21.12.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Planung Jedermann erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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