BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.03.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Johann-Baur-/Engelhardt-/Fasserstraße/Deglergasse“ für die jeweils westliche Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 459/12, 459/14 und 459/16 der Gemarkung Weilheim zu ändern.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen für die genannten Grundstücke Möglichkeiten geschaffen werden, die bestehenden Wohngebäude erdgeschossig in begrenztem Umfang zu erweitern.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 9 vom 05.05.2015 bekanntgemacht.

Nach Durchführung der Verfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB und Abwägung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner Sitzung am 20.10.2015, den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Der insoweit geänderte Bebauungsplan und die Begründung in der Fassung vom 20.10.2015 werden hiermit zur nochmaligen öffentlichen Einsichtnahme nach § 13 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ausgelegt. Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Im beschleunigten Verfahren wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Es liegen daher auch keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Der Änderungsplan samt Unterlagen liegt daher vom 30.11.2015 mit 08.01.2016 nochmals öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes aus und kann von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen – zu den geänderten oder ergänzten Teilen - vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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