BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 12.05.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich dieser 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Amtsblatt Nr. 26 am 21.11.2016 bekannt gegeben.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 16.02.2017 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Der geänderte Bauleitplan, die Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.03.2017 mit 05.05.2017 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes oder unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden. Gleichzeitig werden die Fachbehörden am weiteren Verfahren beteiligt.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie Boden im Hinblick auf die Eingriffsermittlung; Boden/Wasser im Hinblick auf ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Grundwasser wegen möglichem Anschnitt von Grundwasser, sowie Informationen zu landwirtschaftlichen Emissionen vor.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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