BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat bereits in seiner Sitzung vom 24.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Steickerer Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt Nr. 26 am 20.10.2014 bekannt gegeben.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 30.03.2017 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Hierbei wurde auf Grund der Neufassung des Baugesetzbuches beschlossen, das Verfahren gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB weiter zu führen. Damit ist ein Umweltbericht für diese Bauleitplanung nicht mehr notwendig.

Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom

12.01.2018 bis 16.02.2018

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 16.02.2018 gegeben.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen in Bezug auf landwirtschaftliche Belästigungen und zu Boden/Wasser im Hinblick auf die Versickerungsfähigkeit vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an