BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 08.05.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Gögerl“ bezüglich der Festsetzungen über die Höhenlage der Fertigfußbodenoberkante über dem Geländeniveau für alle Bauflächen für Garagen und Carports im Bebauungsplangebiet zu ändern. Bislang setzt trifft der Bebauungsplan hierzu keine Festsetzung.

Mit der Änderung soll nun das Niveau Fertigfußbodenoberkante für Garagen und Carports so festgelegt werden, dass für die festgesetzten Bauflächen für Garagen und Carports das Niveau Fertigfußbodenoberkante OK FFB im Erdgeschoss im Bereich der (jeweiligen) Zufahrt maximal 0,30 m über dem Niveau der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche (Oberfläche Belag der Fahrbahn) einzuhalten ist.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom 13.07.2018 mit 20.08.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an