Erörterungstermin

BEKANNTMACHUNG

Von der Stadt Weilheim i.OB und der Gemeinde Eberfing wurden beim Landratsamt Weilheim-Schongau die Planfeststellung und ggf. weitere in diesem Zusammenhang erforderliche wasserrechtliche Gestattungen für das Interkommunale Hochwasserschutzprojekt am Angerbach beantragt. Die eingereichten und in das Verfahren gebrachten Unterlagen betreffen Abschnitt 1 – Eberfing.

Im Zuge des förmlichen Verfahrens zu Abschnitt 1 - Eberfing wurden fachliche Stellungnahmen/Gutachten eingeholt; daneben wurden auch Einwendungen und Bedenken von Beteiligten vorgebracht.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen zu dem Plan sind gemäß den Vorgaben des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Dieser Erörterungstermin findet am

Montag, 23. Juli 2018 ab 9:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Weilheim
(großer Sitzungssaal – 3. Stock)
Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB

statt. Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Dienstag, 24. Juli 2018 ab 9:00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau (Amtsgebäude II, 3. Stock), Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim fortgesetzt. Ob ein solcher Bedarf vorliegt, wird am Ende des ersten Erörterungstages bekannt gegeben.

Gegenstand der Erörterung sind neben den fachlichen Stellungnahmen sowohl die während der Auslegungs- und Einwendungsfrist im aktuellen Verfahren vorgebrachten Einwendungen als auch die Einwendungen, die bereits im Zuge des Ende 2015/Anfang 2016 durchgeführten, jedoch nicht abgeschlossenen Verfahrens vorgebracht wurden.

Zu Beginn des Termins sollen zunächst die betroffenen Kommunen, Behörden, Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen ihre Stellungnahmen vorbringen.

Anschließend erhalten die Privatpersonen (Einwender und Betroffene) Gelegenheit, ihre Einwendungen und Stellungnahmen vorzubringen.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

An dem Termin können neben dem/den Träger(n) des Vorhabens die Einwender, die sonstigen von dem Vorhaben Betroffenen, Behörden, Versorgungs- und Leitungsträger sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen teilnehmen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese spätestens beim Erörterungstermin zu den Akten des Landratsamtes Weilheim-Schongau zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung beendet ist. Durch die Teilnahme entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich gemäß Art. 27a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes im Internet veröffentlicht – unter http://www.weilheim-schongau.de/Inhalt/Stichworte_A_Z/_Sg_41.1.2/Aktuelles_Bekanntmachungen_Wasserrecht.asp eingesehen werden.

Schongau, 25.06.2018

Landratsamt Weilheim-Schongau

gez.
L. Messerschmid

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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