BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 20.02.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Färbergasse II“ für das Grundstück Fl.Nr. 929, Gemarkung Weilheim, zu ändern.

Mit dieser 14. Änderung des Bebauungsplanes soll auf Antrag des Grundstückseigentümers das bislang unbebaute und als Stellplatzfläche genutzte Grundstück Fl.Nr. 929, Gemarkung Weilheim, einer Bebauung entsprechend der im Bebauungsplan festgesetzten Art der baulichen Nutzung unter gleichzeitigem Erhalt der Fläche für Stellplätze zugeführt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Durch die Änderung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.07.2018 mit 20.08.2018 aus.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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