BEKANNTMACHUNG

Im Zusammenhang mit der Planung der Stadt Weilheim i.OB zum Bau des Busbahnhofes und der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wurden verschiedene Flächen durch die Stadt Weilheim i.OB von der Bahn AG erworben. Hierzu wurde u. a. die Freistellung der Fläche Fl.Nr. 2754/50 von Eisenbahnbetriebszwecken beantragt.

Mit Bescheid vom 25.06.2018, Az. 65142-651pf/004-201#024, hat das Eisenbahn-Bundesamt Nürnberg das Grundstück Fl.Nr. 2754/50 in der Stadt Weilheim i.OB mit 70 m², Strecke Nr. 5504, Streckenbezeichnung München – Mittenwald, zum 29.06.2018 von Bahnbetriebszwecken freigestellt.

Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine Verkehrsfläche am Bahnhofvorplatz / Ecke Bahnhofallee.

Die Fläche wird von Bahnbetriebszwecken freigestellt, da sie für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich ist. Durch diese Freistellung endet die Eigenschaft als Betriebsanlage der Eisenbahn. Zugleich endet für diese Fläche gemäß § 38 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) das eisenbahnrechtliche Fachplanungsprivileg. Damit fällt diese Fläche wieder vollständig in die Planungshoheit der Stadt Weilheim i.OB zurück. Eigentümerin dieser Fläche ist die Stadt Weilheim i.OB.

Der Freistellungsbescheid nebst Lageplan kann im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 206, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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