BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.04.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IIIe“ für die Grundstücke Fl.Nr. 768, 768/2, 768/3, 768/4, 768/5, 768/6, 769 und 770, Gemarkung Weilheim, erneut zu ändern.

Auf Antrag des Grundstückseigentümers sollen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Obere Stadt 1 und 3 an Stelle der entsprechend der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes festgesetzten Bebauung mit Satteldach nun eine Bebauung mit Satteldach für den Baukörper parallel zu Straße „Am Meisteranger“ sowie die Herstellung eines Penthousegeschosses für die Bebauung parallel zur „Pistlgasse“ zugelassen werden. Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegene Sanierungsgebiet „Obere Stadt I“ wie auch das denkmalgeschützte Ensemble „Obere Stadt“ bleiben unberührt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Der Bebauungsplan lag in der Zeit vom 14.05.2018 mit 18.06.2018 nebst Begründung öffentlich aus. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet, sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 18.06.2018 gegeben.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Hieraus ergaben sich geringfügige Änderungen in den Bebauungsplanfestsetzungen.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt.

Sie können in der Zeit vom 13.08.2018 mit 30.08.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Stellungnahmen werden bis spätestens 30.08.2018 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass ein Vorbringen nur zu den neu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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