BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 08.05.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan Sondergebiet „Gut Waitzacker“ für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 4836, 4837 und 4839, Gemarkung Weilheim, zu ändern zu ändern. Auf den bislang als „private Grünfläche“ bzw. „Pferdekoppel“ festgesetzten Teilflächen der o.g. Grundstücke soll nun die Errichtung eines naturnahen Teiches zugelassen werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom 12.10.2018 mit 16.11.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.11.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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