BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 16.01.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Öferl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 2812/8 und 2812/29, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Auf den bislang als „Gewerbegebiet“, „eingeschränktes Gewerbegebiet“ und „Mischgebiet“ festgesetzten Bereiche der o.g. Grundstücke soll die Verteilung der Art der baulichen Nutzung neu geordnet werden. Ebenso sollen die überbaubaren Grundstückflächen neu geordnet werden.

Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Ergänzung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, bei der eine geordnete Nachverdichtung ermöglicht wird.

Die von der Bebauungsplanänderung umfasste Fläche unterschreitet deutlich die Flächenbegrenzung des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Bei den zugelassenen Bebauungen handelt es sich um kein UVP-pflichtiges Vorhaben und sie lassen keine Beeinträchtigungen von FFH- oder von europäischen Vogelschutzgebieten erwarten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Das beschleunigte Verfahren führt zur entsprechenden Anwendung des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB). Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan,die Begründung sowie die für den Änderungsplan erstellte schalltechnische Untersuchung liegen in der Zeit vom 12.10.2018 mit 16.11.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.11.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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