BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 12.06.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Unterhausen“ für das Grundstück Fl.Nr. 103, Gemarkung Unterhausen, bezüglich der Festsetzungen für die dortig festgesetzten Baugrenzen zu ändern. Gleichzeitig soll die Festsetzung zur Zahl der Vollgeschosse für den geänderten Bauraum anders geregelt werden.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2018 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Hieraus ergaben sich Änderungen zum räumlichen Umgriff der Änderungsplanung und zu deren Regelungsinhalt. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderungsplanung nach Westen wurde beschlossen.

Vom erweiterten Geltungsbereich sind nun folgende Grundstücksteilflächen der Gemarkung Unterhausen betroffen: Fl.Nrn. 1-TF, 2/2-TF, 3-TF und 103-TF

Das bisherige städtebauliche Konzept der Änderungsplanung soll auf den hinzugekommenen Grundstücksflächen weiter im Sinne der bisherigen Planung entwickelt werden. Es verbleibt bei einer Nutzung als „Dorfgebiet“ gemäß § 5 BauNVO.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des geänderten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Der erweiterte Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.10.2018 mit 03.12.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert. Stellungnahmen werden bis spätestens 03.12.2018 erbeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird weiterhin nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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