Die Stadt Weilheim i.OB erläßt auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Stadtrats vom 25.07.2002 beschlossene
SATZUNG
über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet "Gewerbepark Neidhart", ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nrn. 2750-Tfl., 2750/5, 2750/6, 2750/7, 2750/8, 2750/9, 2750/10 und 2753/2-Tfl., Gemarkung Weilheim i.OB, umfassend.
Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem umseitig abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 11.04.2002.
§ 1 Verlängerung der Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der mit Satzung vom 26.07.2000, bekanntgemacht am 05.08.2000, erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet "Gewerbepark Neidhart" wird um ein weiteres Jahr verlängert.
§ 2 In- und Außerkrafttreten
Die Satzung tritt nach Ablauf der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 26.07.2000 für obiges Gebiet, bekanntgemacht am 05.08.2000, in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.
Weilheim i.OB, 30.07.2002
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister