HAUSHALTSSATZUNG

des Grund- und Teilhauptschulverbandes Wielenbach (Geschäftsführende Gemeinde Wielenbach), Landreis Weilheim-Schongau, für das Haushaltsjahr 2002

Aufgrund des Art. 9 Abs. 7 und 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Grund- und Teilhauptschulverband Wielenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

  • im Verwaltungsbaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 349.555,00 EUR
  • im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 832.829,00 EUR ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bei Investitionen wird auf 414.263,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf der Kosten der notwendigen Schülerbeförderung werden den jeweiligen Wohnsitzgemeinden nach dem Anteil der aus sie entfallenden tatsächlichen ungedeckten Kosten berechnet (Art. 9 Abs. 7 Satz 4 BaySchFG).
Bei der Ermittlung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs des Verbandes (Schulverbandsumlage) bleiben die Kosten der Schülerbeförderung somit außer Ansatz.

§ 5

a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen (Art. 9 Abs. 7 Satz 1 bis 3  BaySchFG) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungs-umlage) wird auf 242.455,00 EUR festgesetzt (Umlagesoll).

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen (Art. 9 Abs. 7 Satz 1 bis 3  BaySchFG) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Investitionssumlage) wird auf 138.478,00 EUR festgesetzt (Umlagesoll).

c) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom  01. Oktober 2001 für das Haushaltsjahr 2002 herangezogen (Bemessungsgrundlage).

d) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2001 von insgesamt 232 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt  1.045,06 EUR, im Vermögenshaushalt  596,89 EUR.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 255.000,00 EUR festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2002 in Kraft.

Wielenbach, 22.08.2002

Korbinian Steigenberger
Verbandsvorsitzender

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