Grundstücksbeschreibung:

Das Grundstück befindet sich am nordwestlichen Stadtrand von Weilheim am Rande eines kleinen, ruhigen und idyllisch gelegenen Wohngebiets, welches von Wiesen und landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben ist. Rund 250 Meter östlich verläuft die Ammer.

Das Stadtzentrum sowie der Bahnhof liegen jeweils cirka 2 Kilometer entfernt.

Das Exposé, den dazugehörigen Lageplan, die für das Gebiet gültige Innenbereichssatzung sowie ein Formular für ein Kaufgebot finden Sie im Anhang als PDF-Dateien zum Herunterladen.

Grundstückslage: 82362 Weilheim, Eichtweide (Nr. 30) Flurnummer (Fl.Nr.) 3026/Teil, Gemarkung Weilheim

Grundstücksgröße: 1.300 Quadratmeter (bei Randbebauung zuzüglich Abstandsflächen)

Zuschnitt Grundstück: rechteckig (cirka 32 Meter breit und cirka 40 Meter tief)

Topographie: eben

Baurecht: Gemäß Innenbereichssatzung „Eichtweide-Nord“ (rechtskräftig seit 06.04.2021) richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Paragraph (§) 34 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Einzelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten oder Doppelhäuser, je Doppelhaushälfte maximal 1 Wohneinheit).

Es liegt ein genehmigter Antrag auf Bauvorbescheid vor, mittels dem abgeklärt wurde, dass die Erschließung über das kartierte Biotop (Südwest-Bereich) zulässig ist. Weiter wurde grundsätzlich festgestellt, dass das Grundstück mit zwei Einzelhäusern oder mit einem Einzelhaus und zwei Doppelhaushälften, situiert bis an die Grenzen des Geltungsbereichs der Innenbereichssatzung, zulässig ist.

Sonstiges: Es besteht ein geringes Hochwasserrisiko. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft parallel zur Straße eine kartierte / geschützte Biotopfläche, die teilweise mit zu erwerben ist.

Verfügbarkeit: sofort nach Erwerb

Mindestgebot: 750.000 Euro (laut aktuellem Verkehrswert vom November 2024)

Fragen zur Bebaubarkeit können von der Bauverwaltung (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) beantwortet werden.

Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren werden von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Weilheim i.OB (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bearbeitet.

Das Angebot ist ausschließlich in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail (siehe Vorlage „Abgabe eines Kaufgebotes zum Grundstück Fl.Nr. 3026/Teil Gemarkung Weilheim“, im Anhang zum Download) bis zum 22.01.2025 bei der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, Liegenschaftsverwaltung, 82362 Weilheim i.OB, einzureichen.

Der Vergabeentscheid wird frühestens am 20.02.2025 mitgeteilt; vorherige Auskünfte zum Vergabeentscheid können nicht gegeben werden.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an