Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in Weilheim i.OB mit seinen Ortsteilen gibt es derzeit 20 Kindertageseinrichtungen, die von verschiedenen Trägern betrieben werden, ergänzt durch das Angebot einer Großtagespflege in den Räumlichkeiten unseres städtischen Bürgerheims. Das pädagogische Angebot ist dabei vielfältig. Vorab können Sie sich über die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und Betreuungsangebote der einzelnen Krippen, Kindergärten und Tagespflege auf diesen Seiten informieren.

Ab März 2017 können Sie Ihr Kind online auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB für einen Betreuungsplatz vormerken. Eltern, die keine Möglichkeit einer Online-Vormerkung haben, müssen dazu ins Rathaus kommen und die Anmeldung dort vornehmen.

Bei diesem Formular handelt es sich lediglich um eine Vormerkung und ist noch nicht automatisch mit einer Platzzusage verbunden. Die Träger vergeben Ihre Plätze nach wie vor selbstständig.

So funktioniert die Online-Vormerkung:

  • Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig mit den Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind aus.
  • Pro Kind können Sie maximal drei Betreuungseinrichtungen auswählen.
  • Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn Sie diesen Link anklicken, sind Sie automatisch registriert.
  • Ihre Vormerkung wird nach Prüfung an die von Ihnen ausgewählte Wunscheinrichtung weitergeleitet.
  • Falls kein Betreuungsplatz in Ihrer Wunscheinrichtung vorhanden ist, erhalten Sie darüber eine Mitteilung und Ihre Anmeldung wird automatisch an die nächste von Ihnen ausgewählte Einrichtung weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:

  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
  • Geschwisterkinder werden bevorzugt behandelt
  • Die Vormerkung des Kindes sollte 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen.
  • Ihre Daten werden dann an die gewünschte Einrichtung weitergeleitet.
  • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
  • Ihre Vormerkung bleibt solange gültig, bis Ihr Kind in einer Einrichtung aufgenommen wurde.
  • Ein Anspruch auf einen Platz besteht erst mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen alters entsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen

Anmeldeformular

Anmeldende Person

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Falls Sie noch nicht in Weilheim wohnen können Sie hier weitere Angaben machen
Angaben zu den Elternteilen
Angaben zum Kind
Wählen Sie hier bis zu drei Kinderbetreuungseinrichtungen

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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