Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Weilheim i.OB gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05.2023 bis 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 1. OG, Büro Nr. 110, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung, bis 19.05.2023, schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 1. OG, Büro 110, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Weilheim i.OB, 02. Mai 2023
Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin