Die Örtliche Verkehrsbehörde ist für verkehrsrechtliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen zuständig. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs hat seit 1. Januar 2017 der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz übernommen, von dem auch ab 1. Juli 2017 der fließende Verkehr überwacht wird.

Leitung

Gerhard Bäck

Johannes-Damrich-Straße 10
82362 Weilheim i.OB

Telefon 0881 682-3500
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Team

Barbara Leisching

Johannes-Damrich-Straße 10
82362 Weilheim i.OB

Telefon 0881 682-3501
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Vormittag

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Während der Schulferien in Bayern ist auch am Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Für das Amt für soziale Angelegenheiten (Sozialamt) gelten bis auf weiteres folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Im Anhang finden Sie Antragsformulare für verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen sowie Bewohnerparkausweise zum Download.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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