Informationen aus dem Ordnungs- und Gewerbeamt
Wichtige Hinweise für Existenzgründer zur steuerlichen Erfassung
- Details
Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft oder Personengesellschaft / -gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" registrieren.