Stand: September 2024

Verantwortlicher der Datenverarbeitung:

Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
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Zwecke der Datenverarbeitung:

  • Bauberatung, Verwaltungsmäßige Vorbehandlung von Bauanträgen, Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.
  • Vorlage im Stadtrat, ggf. Behandlung im Bauausschuss, Orttermine, Baubesprechungen. Amtliche Bekanntmachung.
  • Bearbeiten der Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen.
  • Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellungsverfahren.
  • Verwaltungsangelegenheiten des Bauwesens (u. a. Führung Bauantragsverzeichnis, Hausnummernvergabe, Statistiken, Stellungnahmen, Bau- und Grundstücksdatenverwaltung).
  • Denkmalschutz-Aufgaben und -liste sowie Anträge nach dem Denkmalschutzgesetz.
  • Bauverwaltung (Überwachung von Bautätigkeiten), Erfassen und Erteilung von isolierten Abweichungen, Einschreiten bei ungenehmigten Bauten (Schwarzbauten), Sicherheitsgefährdungen.
  • Gesetzes- und Verordnungsvollzug bzgl. Wasserhaushalt, Wasser, Lager, Wohnungseigentum, Gebot der Zweckentfremdung von Wohnraum.
  • Vorkaufsrechte, Grundstücksteilungen, Vertragliche Vereinbarung bei der Umsetzung der Ausgleichsflächenregelung, Grenzregelungsverfahren, Dienstbarkeiten.
  • Angelegenheiten zur Vermessung und Grenzbegehung sowie Abrechnung von weiteren Beiträgen und Gebühren (z. B. Feldgeschworene).
  • Erschließungs- und Folgelastenverträge, Abrechnung von Erschließungs- und grundstücksbezogenen Beiträgen, Herstellungsbeiträgen und Anschlussgebühren für Abwasser- und Wasserversorgungsanlangen.
  • Geografisches Informationssystem, Flächenmanagement, Auskunft über Grundstücke und Gebäude bei Berechtigung.
  • Führen von Bau- und Liegenschaftsregister, Hausanschlussakten, Digitales Kanal- und Wasserkataster, Eigentümerwechsel-Dokumentation.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. Art. 4 BayDSG.
  • Bayerische Gemeindeordnung (GO), Kommunale Satzungen (z. B. Beitrags- und Gebührensatzungen).
  • Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), Kommunalabgabengesetz (KAG).
  • Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Bayerische Bauordnung (BayBO), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Telekommunikationsgesetz.
  • Vermessungs- und Katastergesetz und Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV).

Quelle der Daten, wenn sie nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:

  • Amtliches Liegenschaftskataster, Geo-Informationssysteme.
  • Landratsamt und ggf. andere Kommunen und Behörden im Rahmen der Amtshilfe. Übermittelt werden die für den jeweiligen Sachverhalt erforderlichen Daten.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

  • Bedienstete/Organisationseinheiten der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
  • Ratsmitglieder, Bauausschuss.
  • Landratsämter als Baugenehmigungsbehörde: Austausch der Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten nach Art. 68 Bayerische Bauordnung (BayBO), weitere Fachstellen z. B. Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt, Immissionsschutztechniker, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde.
  • Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), Fachbehörden (z. B. Staatliches Bauamt, Autobahndirektion, AELF, Landesamt für Denkmalpflege).
  • Zuständige Gemeinde.
  • Bevollmächtigter Kaminkehrer, Architekten, Makler.
  • Beauftragte Firmen bei Ersatzvornahmen (z. B. Statiker, Abbruchunternehmen).
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4b BauGB übertragen wurden (z. B. Planungsbüros),
  • Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten, u. a. Betreiber des GIS-Webportals.
  • Öffentlichkeit bei der Veröffentlichung von Beschlüssen.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:

  • Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschl. Genehmigungsfreistellungsdaten), Beseitigungsanzeigen, Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz) sind grundstücksbezogen und werden aufgrund Bestandsschutz dauerhaft gespeichert.
  • Für Protokollzwecke erfasste Daten nach Ablauf des folgenden Kalenderjahres (§ 4 Abs. 4 ALBV).
  • Beitragsberechnungsgrundlagen (z. B. Gebäude, Geschossflächen, Vollgeschossen) werden für zukünftige beitragspflichtige Maßnahmen gespeichert.
  • Erschließungs- / Straßenausbaudaten (z. B. Baukosten, Abrechnungen eines Gebietes, Beiträge pro Grundstück) werden aus beitragsrechtlichen Gründen für die normale Nutzungsdauer einer Straße und damit mindestens 25 Jahre lang benötigt, um nachweisen zu können, dass eine neue Straßenbaumaßnahme erforderlich ist. Zudem dürfen Buchungssätze nicht vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 lit. a KAG i. V. mit § 228 AO). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege.
  • Die Eigentümer werden historisiert und bilden das Grundbuch nach.

Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Ohne Bereitstellung erforderlicher Daten kann Ihr Antrag bzw. Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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