Stand: Januar 2025
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zwecke der Datenverarbeitung:
- Durchführung von Hoch-, Tief- und Wasserbaumaßnahmen, Unterhalt städtischer Gebäude und Straßen.
- Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen bei vermieteten Liegenschaften, Abstimmung mit der Hausverwaltung und/oder den Mietenden.
- Abwicklung von Anfragen und Aufträgen von Eigentümern, wie z. B. Bordsteinabsenkungen.
- Abstimmung mit den Eigentümern, bspw. bei erforderlichen Betretungen von Privatgrundstücken, Baumpflanzungen auf nicht-städtischem Grund, Straßenbaumaßnahmen.
- Abstimmungen zur Schadensabwicklung und Abklärung mit Verursachenden.
- Planungsprojekte, Koordination Projektgruppen mit Planern, Ingenieuren und ggf. weiteren Beteiligten.
- Durchführung der Feuerbeschau.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c/e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG bei Bau-, Unterhalts-, Planungsmaßnahmen sowie zur Schadensabwicklung.
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 555a-f BGB bei Instandhaltungen und Modernisierungen.
- Vermessungs- und Katastergesetz und Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung – ALBV).
- Verordnung über die Feuerbeschau (FBV).
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei Einwilligung.
Quelle der Daten, wenn sie nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
- Amtliches Liegenschaftskataster, Geo-Informationssysteme.
- Hausverwaltung bei erforderlichen Instandhaltungsmaßnehmen von vermieteten Liegenschaften. Übermittelt werden die für den jeweiligen Sachverhalt erforderlichen Daten.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
- Hausverwaltung und ggf. beauftragter Dienstleister für Instandhaltung.
- Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4b BauGB übertragen wurden (z. B. Planungsbüros).
- Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV); Fachbehörden (z. B. Staatliches Bauamt, Autobahndirektion, AELF, Landesamt für Denkmalpflege); Landratsamt; Regierung von Oberbayern; Förderstellen (Bund oder Land).
- Beauftragte Firmen bei Ersatzvornahmen (z. B. Statiker, Abbruchunternehmen).
- Ggf. Versicherungen und Ermittlungsbehörden bei der Schadensabwicklung.
- Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach den Vorgaben aus spezifischen Rechtsvorschriften. Die dort vorgegebenen Fristen betragen größtenteils bis zu 10 Jahre nach dem Abschluss des Rechtsverhältnisses.
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Ohne Bereitstellung erforderlicher Daten kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.