Stand: September 2024
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
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Zwecke der Datenverarbeitung:
Personalbeschaffung und Durchführung des Bewerbungsverfahrens:
- Auswahl der Bewerbenden mit den besten Fähigkeiten für die jeweilige Stelle und Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.
- Nutzung von Kontaktdaten zur Kommunikation mit den Bewerbenden per Telefon, E-Mail oder schriftlich bzgl. Informationsaustausch, bei Rückfragen und Abstimmungsbedarf und zur Terminkoordination.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b und c, Art. 9 Abs. 2 lit. b und h, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
- Art. 103 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG).
- Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO bei Einwilligung.
Quelle der Daten, wenn sie nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
Übermittlung persönlicher Daten aus der Personalakte des früheren Dienstverhältnisses bei verbeamteten Bewerbenden.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind, dazu zählen die Behördenleitung, zuständige Fachabteilung, Vorgesetzte, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Ratsmitglieder, die ab einer bestimmten Vergütungsgruppe einzubeziehen sind.
- Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
- Bis 6 Monate nach Ablauf des Auswahlverfahrens im Falle einer Absage.
- Bei Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses werden erforderliche Daten in die Personalakte überführt.
- Für den Fall, dass Sie einer weiteren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten in unseren Bewerberpool übernehmen. Dort werden die Daten nach Ablauf von 2 Jahren gelöscht, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
- Ohne die Bereitstellung der für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten ist keine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren möglich.
- Einwilligungen sind freiwillig, es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung.