Stand: September 2024
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zwecke der Datenverarbeitung:
Friedhofsangelegenheiten, Bestattungsabwicklung, Trauerfeier, Vergabe Grabnutzungsrechte, Überprüfung Gräber, Führen von Friedhofsplänen, Grabmalgenehmigungsverfahren (Standsicherheitsprüfung), Graburkunden. Gebührenerhebung.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Bestattungsgesetz (BayBestG), Bestattungsverordnung (BestV).
- Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Kostengesetz (KG), Bestattungs-/ Friedhofssatzung sowie -gebührensatzung (Ortsrecht).
Quelle der Daten, wenn sie nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
Andere Standesämter und Behörden im Rahmen des Amtshilfeverfahrens. Bestattungsunternehmen. Übermittelt werden die für den jeweiligen Sachverhalt erforderlichen personenbezogenen Daten.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
- Zuständiges Standesamt, Nachlassgericht, Polizei.
- Erben.
- Beauftragte Bestatter, Gärtnerei, Steinmetz, Trauerredner, Krematorium, Beauftragter für Standsicherheit von Grabmalen.
- Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Bei Überführung des Leichnams ins Ausland.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
- Buchungssätze bis zum Ablauf der 5-jährigen Zahlungsverjährungsfrist. 6 Jahre für Belege.
- Daten des Grabnutzungsberechtigten bis nach Übertragung des Grabnutzungsrecht auf einen anderen Berechtigten oder fünf Jahre nach Ablauf des Nutzungsrechts.
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Ohne die Bereitstellung erforderlicher Daten können wir nicht für Sie tätig werden.