Stand: September 2024

Verantwortlicher der Datenverarbeitung:

Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke der Datenverarbeitung:

  • Bearbeiten der Kassengeschäfte
    • Barer und bargeldloser Zahlungsverkehr, Datenträgeraustausch (Abbuchungen, Überweisungen), EC-Kartenzahlungen,
    • Vollzug angeordneter Einnahmen und Ausgaben, SEPA-Lastschriftmandat,
    • Abwicklung eingehobener Tierseuchenbeiträge,
    • Abwicklung der im Wege der Kassenhilfe ausgezahlten Sozialleistungen,
    • Verwahrung von Wertgegenständen (Wertesachbuch),
    • Verkauf und Ausgabe an Bürger (Ferienpässe, Müllsäcke, Sperrmüllkarten u. ä.).
  • Rechnungsstellung für Leistungen der Kommune.
  • Berechnung von Erbbauzinsen und Sollstellung sonstiger gemeindlicher Abgaben.
  • Mahn- und Vollstreckungswesen, Stundungs- und Erlassanträge, Zwangseintreibung, Insolvenzverfahren, Lohnpfändung, Eidesstattliche Versicherung, Schuldnerdatenverwaltung, Amtshilfeersuchen.
  • Abwicklung Spenden und Zuwendungen.
  • Buchhaltungs- und Abschlussarbeiten, Rechnungsprüfung.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c, e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG.
  • Abgabenordnung (AO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV).
  • Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Kommunale Satzungen (Ortsrecht).
  • Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz.
  • Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), Bayer. Verwaltungszustellungs- u. Vollstreckungsgesetz (VwZvG).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO).
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) / Bauleistungen (VOB).

Quelle der Daten, wenn sie nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:

  • Andere Behörden im Rahmen des Amtshilfeverfahrens, z. B. Finanzamt, andere Gemeinden, Amtsgerichte, Bundezentralregister, Gewerbeämter, Einwohnermeldeämter, Sozialversicherungsträger.
  • Übermittelt werden die für den jeweiligen Sachverhalt erforderlichen Daten.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

  • Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
  • Ggf. Gemeinderäte und Ausschüsse, Rechnungsprüfungsstelle.
  • Finanzamt, Landratsamt, Grundbuchamt, Vermessungsamt, Bundeszentralamt für Steuern, Notare.
  • Ggf. Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher, Amtsgericht, Rechtsanwalt (bei Insolvenzverwaltung), Drittschuldner, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter, Mieter, Schuldnerberatung.
  • Banken.
  • Steuerberatung bei Bevollmächtigung durch den Betroffenen.
  • Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:

  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß Abgabenordnung bzw. Kommunalhaushalts- und ‑Kassenverordnung. Die dort vorgegebenen Fristen betragen größtenteils bis zu 10 Jahre.
  • Bis zum Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats und der Abwicklung der hieraus entstandenen Rechte und Pflichten.

Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

  • Die Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen. Ohne Bereitstellung erforderlicher Daten wird die Kommune Ihr Anliegen nicht ausführen können.
  • Einwilligungen sind freiwillig, es besteht keine Verpflichtung und es entstehen keine Nachteile, wenn eine Einwilligung nicht erteilt oder diese widerrufen wird. Ohne Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats können wir das Lastschriftverfahren nicht durchführen, die rechtzeitige Begleichung ist durch den Schuldner selbst sicherzustellen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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